Ihr Partner für gute Bewerbungsunterlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Bewerbungszentrum Mainz – Dörte Götz, An der Fahrt 5, 55122 Mainz (nachfolgend BZM genannt), führt Aufträge und Bestellungen gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Die AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Kunden und sind Bestandteile des Vertrages. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebote und Preise
Alle Angebote sind freibleibend. Fehler und Irrtümer sind vorbehalten. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gilt der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preis, der dem Auftraggeber schriftlich per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt wurde. Dieser Preis ist der Endpreis einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuell entstehende Versandkosten werden zusätzlich berechnet.
3. Vertragsabschluss
Der Kunde erteilt den Auftrag schriftlich per E-Mail, mündlich telefonisch oder persönlich in den Geschäftsräumen des BZM. Damit ist der Vertag zustande gekommen.
4. Rechte
Bei der Optimierung und Erstellung von Bewerbungsunterlagen können Urheberrechte an Text und grafischen Leistungen entstehen. Der Kunde erhält – soweit nicht anders vereinbart – die uneingeschränkten Nutzungsrechte. Er darf jedoch nicht die urheberrechtlich geschützten Leistungen zur Nutzung an Dritte weitergeben. Verstöße werden entsprechend dem Urheberrecht geahndet.
5. Lieferung
Die in Auftrag gegebenen Unterlagen/Produkte werden per Post, E-Mail oder persönlich in den Geschäftsräumen des BZM überreicht. Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen eingehalten. Verzögerungen bei kurzfristig erhöhter Nachfrage sind nicht auszuschließen. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Unterlagen vom BZM per E-Mail oder postalisch versendet bzw. dem Kunden persönlich übergeben wurden.
6. Seminare/Workshops
Eine schriftliche oder telefonische Anmeldung zu einem Seminar oder Workshop des BZM ist verbindlich. Die Kosten müssen mindestens 7 Tage vor Beginn des Seminars oder des Workshops beim BZM eingegangen sein. Bei einer Stornierung bis zu einer Woche vor Beginn der Veranstaltung fallen Kosten von 50 Prozent des Gesamtpreises an. Bei einer späteren Stornierung muss der Gesamtpreis des Seminars/Workshops gezahlt werden. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu schicken. Bei Erkrankung eines Trainers oder sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen behält sich das BZM vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. Der Teilnehmer hat dann das Recht auf Erstattung des Seminarpreises. Ein Seminar findet grundsätzlich erst ab 4 angemeldeten Teilnehmern statt. Das BZM behält sich vor, bei weniger als 4 Interessenten den bereits angemeldeten Teilnehmern bis zu drei Tage vorher aus diesem Grund abzusagen und einen Ersatztermin anzubieten.
7. Zahlungsbedingungen
Der Auftragswert ist nach Vorgabe des BZM entweder vor Leistungserbringung per Überweisung oder bei persönlichen Gesprächen direkt danach in bar fällig – bei Seminaren bis zu 7 Tage vorher. Das BZM behält sich eine Einzelentscheidung vor. Bis zum Eingang des Betrages auf das Geschäftskonto des BZM sind die Leistungen und Produkte Eigentum des BZM.
8. Gewähr und Haftung
Das BZM verpflichtet sich, alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Das BZM haftet nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insgesamt jedoch nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages, es sei denn, es handelt sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt für die Haftung von Erfüllungsgehilfen. Es wird keine Haftung übernommen für Fehler oder Verzögerungen, die vom Kunden durch falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Unterlagen verursacht werden. Das BZM haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder technische Störungen entstanden sind. Innerhalb von zwei Tagen, nachdem die Unterlagen dem Kunden übergeben bzw. an ihn versandt worden sind, kann dieser auf eventuell vorhandene Mängel hinweisen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Einwendung, so gilt der Auftrag als abgeschlossen. Kann nach Anzeige eines Mangels bei der Überprüfung der Leistung durch das BZM kein offensichtlicher Mangel festgestellt werden, so trägt der Kunde die Kosten der Prüfung. Bei nachweisbaren Fehlern in den von dem BZM bearbeiteten oder erstellten Unterlagen hat der Kunde einen Anspruch auf Korrektur gemäß seinen konkreten Anweisungen. Grundlage der Korrektur ist die vereinbarte Leistung. Die Korrektur ist kostenlos. Alternativ kann der Preis gemindert werden.
9. Garantien und Verantwortlichkeit des Kunden
Das BZM kann den tatsächlichen Erfolg einer Bewerbung nicht garantieren. Auch bei professionellen Bewerbungsunterlagen, Beratungsgesprächen, Trainings oder Coachings bleiben Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung einerseits sowie die Anforderungen des Unternehmens und die allgemeine Lage auf dem Arbeitsmarkt andererseits ausschlaggebend. Folglich übernimmt das BZM keine Haftung für erfolglose Bewerbungen. Auch wenn der Kunde die Erstellung seiner Bewerbungsunterlagen an das BZM überträgt, bleibt der Kunde für den Inhalt, die Formulierung, die Wortwahl, die Rechtschreibung und Gestaltung voll und ganz verantwortlich. Das BZM erstellt die Unterlagen im Auftrag des Kunden und aufgrund dessen Angaben. Diese Angaben können seitens des BZM nicht auf Richtigkeit überprüft werden, so dass seitens des BZM grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass diese der Wahrheit entsprechen.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Das BZM sichert absolute Vertraulichkeit zu. Mitarbeiter des BZM und gegebenenfalls von dem BZM beauftragte Erfüllungsgehilfen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir weisen darauf hin, dass die für den Geschäftsverkehr erforderlichen Daten in unserer EDV-Anlage erfasst werden. Wenn Sie uns eine E-Mail senden, verwenden wir Ihre Mail-Adresse nur für die Korrespondenz mit Ihnen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.
Zur Erbringung unserer Dienstleistungen kann es erforderlich sein, personenbezogene Daten zu verarbeiten. Diese Daten stellen Sie uns selbst zur Verfügung. Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf die von Ihnen überlassenen personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen und die zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt sind. Die Verarbeitung der von Ihnen überlassenen Daten erfolgt so lange, wie sie zur Erreichung des vereinbarten Zweckes notwendig ist. Nach Erfüllung des vereinbarten Zwecks werden die von Ihnen überlassenen Daten zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Alle anderen Daten werden spätestens 8 Wochen nach Erfüllung des vereinbarten Zwecks gelöscht. Widerrufen Sie vorher den vereinbarten Zweck, erfolgt die sofortige Löschung.
Mainz, 20. Mai 2018