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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. All­ge­mei­nes
Bewerbungszentrum Mainz – Dörte Götz, An der Fahrt 5, 55122 Mainz (nachfolgend BZM ge­nannt), führt Auf­trä­ge und Be­stel­lun­gen ge­mäß die­ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Die AGB gel­ten für den ge­sam­ten Ge­schäfts­ver­kehr mit Kun­den und sind Be­stand­tei­le des Ver­tra­ges. Ab­wei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen be­dür­fen der Schrift­form.

2. An­ge­bo­te und Prei­se
Al­le An­ge­bo­te sind frei­blei­bend. Feh­ler und Irr­tü­mer sind vor­be­hal­ten. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gilt der zum Zeit­punkt der Auf­trags­er­tei­lung gül­ti­ge Prei­s, der dem Auftraggeber schriftlich per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt wurde. Dieser Prei­s ist der End­prei­s einschließlich der ge­setz­li­chen Mehr­wert­steu­er. Eventuell entstehende Versandkosten werden zusätzlich berechnet.

3. Ver­trags­ab­schluss
Der Kun­de er­teilt den Auf­trag schriftlich per E-Mail, mündlich telefonisch oder per­sön­lich in den Ge­schäfts­räu­men des BZM. Damit ist der Ver­tag zu­stan­de ge­kom­men.

4. Rechte
Bei der Optimierung und Erstellung von Bewerbungsunterlagen können Urheberrechte an Text und grafischen Leistungen entstehen. Der Kunde erhält – soweit nicht anders vereinbart – die uneingeschränkten Nutzungsrechte. Er darf jedoch nicht die urheberrechtlich geschützten Leistungen zur Nutzung an Dritte weitergeben. Verstöße werden entsprechend dem Urheberrecht geahndet.

5. Lie­fe­rung
Die in Auf­trag ge­ge­be­nen Un­ter­la­gen/Pro­duk­te wer­den per Post, E-Mail oder per­sön­lich in den Ge­schäfts­räu­men des BZM über­reicht. Lie­fer­fris­ten wer­den nach bes­tem Wis­sen und Ge­wis­sen ein­ge­hal­ten. Ver­zö­ge­run­gen bei kurz­fris­tig er­höh­ter Nach­fra­ge sind nicht aus­zu­schlie­ßen. Die Lie­fe­rung gilt als er­folgt, wenn die Un­ter­la­gen vom BZM per E-Mail oder postalisch ver­sen­det bzw. dem Kun­den per­sön­lich über­ge­ben wur­den.

6. Seminare/Workshops
Eine schriftliche oder telefonische Anmeldung zu einem Seminar oder Workshop des BZM ist verbindlich. Die Kosten müssen mindestens 7 Tage vor Beginn des Seminars oder des Workshops beim BZM eingegangen sein. Bei einer Stornierung bis zu einer Woche vor Beginn der Veranstaltung fallen Kosten von 50 Prozent des Gesamtpreises an. Bei einer späteren Stornierung muss der Gesamtpreis des Seminars/Workshops gezahlt werden. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu schicken. Bei Erkrankung eines Trainers oder sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen behält sich das BZM vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. Der Teilnehmer hat dann das Recht auf Erstattung des Seminarpreises. Ein Seminar findet grundsätzlich erst ab 4 angemeldeten Teilnehmern statt. Das BZM behält sich vor, bei weniger als 4 Interessenten den bereits angemeldeten Teilnehmern bis zu drei Tage vorher aus diesem Grund abzusagen und einen Ersatztermin anzubieten.

7. Zah­lungs­be­din­gun­gen
Der Auf­trags­wert ist nach Vorgabe des BZM entweder vor Leis­tungs­er­brin­gung per Überweisung oder bei persönlichen Gesprächen direkt danach in bar fäl­lig – bei Seminaren bis zu 7 Tage vorher. Das BZM behält sich eine Einzelentscheidung vor. Bis zum Ein­gang des Be­tra­ges auf das Ge­schäfts­kon­to des BZM sind die Leis­tun­gen und Pro­duk­te Ei­gen­tum des BZM.

8. Ge­währ und Haf­tung
Das BZM ver­pflich­tet sich, al­le Auf­trä­ge mit größ­ter Sorg­falt und nach bes­tem Wis­sen und Ge­wis­sen aus­zu­füh­ren. Das BZM haf­tet nur bei nach­weis­li­chem Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit, ins­ge­samt je­doch nur bis zur Hö­he des Rech­nungs­be­tra­ges, es sei denn, es han­delt sich nicht um die Ver­let­zung ei­ner ver­trags­we­sent­li­chen Pflicht oder die Ver­let­zung des Le­bens, des Kör­pers oder der Ge­sund­heit. Glei­ches gilt für die Haf­tung von Er­fül­lungs­ge­hil­fen. Es wird kei­ne Haf­tung über­nom­men für Feh­ler oder Ver­zö­ge­run­gen, die vom Kun­den durch fal­sche, un­voll­stän­di­ge oder nicht recht­zei­tig zur Ver­fü­gung ge­stell­te Un­ter­la­gen ver­ur­sacht wer­den. Das BZM haf­tet nicht für Schä­den oder Ver­zö­ge­run­gen, die durch hö­he­re Ge­walt oder tech­ni­sche Stö­run­gen ent­stan­den sind. In­ner­halb von zwei Ta­gen, nach­dem die Un­ter­la­gen dem Kun­den über­ge­ben bzw. an ihn ver­sandt worden sind, kann die­ser auf even­tu­ell vor­han­de­ne Män­gel hin­wei­sen. Er­folgt in­ner­halb die­ser Frist kei­ne Ein­wen­dung, so gilt der Auf­trag als ab­ge­schlos­sen. Kann nach An­zei­ge ei­nes Man­gels bei der Über­prü­fung der Leis­tung durch das BZM kein of­fen­sicht­li­cher Man­gel fest­ge­stellt wer­den, so trägt der Kun­de die Kos­ten der Prü­fung. Bei nach­weis­ba­ren Feh­lern in den von dem BZM be­ar­bei­te­ten oder er­stell­ten Un­ter­la­gen hat der Kun­de ei­nen An­spruch auf Kor­rek­tur ge­mäß sei­nen kon­kre­ten An­wei­sun­gen. Grund­la­ge der Kor­rek­tur ist die ver­ein­bar­te Leis­tung. Die Kor­rek­tur ist kos­ten­los. Al­ter­na­tiv kann der Preis ge­min­dert wer­den.

9. Ga­ran­ti­en und Ver­ant­wort­lich­keit des Kun­den
Das BZM kann den tatsächlichen Er­folg ei­ner Be­wer­bung nicht ga­ran­tie­ren. Auch bei pro­fes­sio­nel­len Be­wer­bungs­un­ter­la­gen, Be­ra­tun­gsgesprächen, Trainings oder Coa­chings blei­ben Aus­bil­dung, Qua­li­fi­ka­ti­on und Be­rufs­er­fah­rung ei­ner­seits so­wie die An­for­de­run­gen des Un­ter­neh­mens und die all­ge­mei­ne La­ge auf dem Ar­beits­markt an­de­rer­seits aus­schlag­ge­bend. Folg­lich über­nimmt das BZM kei­ne Haf­tung für er­folg­lo­se Be­wer­bun­gen. Auch wenn der Kun­de die Er­stel­lung sei­ner Be­wer­bungs­un­ter­la­gen an das BZM über­trägt, bleibt der Kun­de für den In­halt, die For­mu­lie­rung, die Wort­wahl, die Recht­schrei­bung und Ge­stal­tung voll und ganz ver­ant­wort­lich. Das BZM er­stellt die Un­ter­la­gen im Auf­trag des Kun­den und auf­grund des­sen An­ga­ben. Die­se An­ga­ben kön­nen sei­tens des BZM nicht auf Rich­tig­keit über­prüft wer­den, so­ dass sei­tens des BZM grund­sätz­lich da­von aus­ge­gan­gen wird, dass die­se der Wahr­heit ent­spre­chen.

10. Ver­trau­lich­keit und Da­ten­schutz
Das BZM sichert absolute Vertraulichkeit zu. Mitarbeiter des BZM und gegebenenfalls von dem BZM beauftragte Erfüllungsgehilfen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir weisen darauf hin, dass die für den Geschäftsverkehr erforderlichen Daten in unserer EDV-Anlage erfasst werden. Wenn Sie uns eine E-Mail senden, verwenden wir Ihre Mail-Adresse nur für die Korrespondenz mit Ihnen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.

Zur Erbringung unserer Dienstleistungen kann es erforderlich sein, personenbezogene Daten zu verarbeiten. Diese Daten stellen Sie uns selbst zur Verfügung. Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf die von Ihnen überlassenen personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen und die zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt sind. Die Verarbeitung der von Ihnen überlassenen Daten erfolgt so lange, wie sie zur Erreichung des vereinbarten Zweckes notwendig ist. Nach Erfüllung des vereinbarten Zwecks werden die von Ihnen überlassenen Daten zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Alle anderen Daten werden spätestens 8 Wochen nach Erfüllung des vereinbarten Zwecks gelöscht.  Widerrufen Sie vorher den vereinbarten Zweck, erfolgt die sofortige Löschung.

Mainz, 20. Mai 2018